Wertgutachten werden für unterschiedliche Arten gebraucht
- Grundstücke unbebaut
- Gebäude (z. Bsp. Wohn-, Gewerbe-, Sonderimmobilien)
- Rechte am Grundstück (z. Bsp. Wohnrecht, Wegerecht, Erbpacht, Nießbrauch)
und zu unterschiedlichen Anlässen gewünscht
- Kauf (Angebotsgrundlage)
- Verkauf (Expertise) / Anteilsverkauf
- Anteilskauf oder –verkauf bei Übertragung, Zusammenschluss oder Ausscheiden
- Schenkung / Erbschaft
- Scheidung / Ehevertrag
- Vermögensfeststellung (z. Bsp. für die Pflegschaft)
- Investitionsentscheidungen
- Beleihung
- zum Nachweis des niedrigeren Verkehrswertes für das Finanzamt
und auf unterschiedliche Weise ermittelt
- Verkehrswertermittlung nach § 194 BauGB
- Wertermittlung nach internationalen Standards
- Beleihungswertermittlung nach §12 HGB
Und so unterschiedlich wie die Anlässe sind, können auch die Werte sein, die zu ermitteln sind: Marktwert oder Verkehrswert, Beleihungswert, Sachwert, Ertragswert, Bodenwert, Vergleichswert, Neuwert, Zeitwert...... Und der Stichtag der Wertermittlung kann zu einem aktuellen oder in der Vergangenheit liegenden Zeitpunkt erfolgen. Das Warum und das Wofür und das Wann ist das Entscheidende bei der Beauftragung eines Gutachtens!
Weiterhin können
- vorhandene Gutachten überprüft oder aktualisiert werden
- Marktwertschätzungen als Vorstufe zum Gutachten erstellt werden
- oder eine Immobilienkaufberatung für Sie von Bedeutung sein
Informationen über weitere Architektenleistungen finden Sie unter der Internetadresse
www.linder-architektin.de oder
www.immobilien-kaufrat.de