Das Zeichen für den Sachverstand
UNABHÄNGIG
KOMPETENT
NACHHALTIG
INVESTIGATIV
zeichen Das Zeichen für
Sachverstand

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich so.

Um wirkliche Experten davon abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor. Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem bestimmten Gebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

Das bedeutet: Dritte, denen das Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

(Auszug aus dem Faltblatt, öffentliche Bestellung und Vereidigung, hrg. IFS – Institut für Sachverständigenwesen)